120. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.

Eigenheimer fordern staatliche Unterstützung bei Gebäudesanierung

Am 21. und 22. Oktober 2011 fand in Königs Wusterhausen bei Berlin die 120. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war die Arbeitsgemeinschaft Berlin-Bran­den­bur­gi­scher Eigenheimer und Siedler. Zentrale Themen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren die energetische Sanierung und der altersgerechte Umbau von Wohngebäuden. Außerdem stand die Neuwahl des Präsidiums auf dem Programm.


Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung

Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Förderung der ener­ge­ti­schen Gebäudesanierung sah vor, dass die Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden innerhalb von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden können. Leider hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 08. Juli 2011 wegen der befürchteten Steuerausfälle dem Gesetz seine Zustimmung verweigert. Weder Bundesrat noch Bundestag haben bisher den Vermittlungsausschuss angerufen, weshalb ein Scheitern des Gesetzes droht. Die Hausbesitzer sind völlig verunsichert.

Die energetischen Gebäudesanierungen sind 2011 im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte gesunken, so eine Schätzung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Einen Grund sieht die dena in der Kontroverse um steuerliche Anreize für energetische Sanierungen, die die Hausbesitzer verunsichert. Die steuerliche Förderung von Sanierungen wäre das lang erwartete Bekenntnis der Bundesregierung, zu einem selbstgesetzten Klimaziel, die Treib­haus­emis­sio­nen um 40 Prozent zu senken. Und es wäre endlich wieder ein positives Signal für die Hauseigentümer.

Bei einer Ablehnung der steuerlichen Förderung wird übersehen, dass diese das 8- bis 9-fache an Investitionen auslöst und somit sogar zu Steu­er­mehr­ein­nah­men führt und nicht zu den befürchteten Steuerausfällen. Impulse für die Bauwirtschaft und Handwerker könnten angesichts der sich momentan abzeichnenden Konjunkturabschwächung zudem wie ein Kon­junk­tur­pro­gramm wirken.

Wenn manche Bundesländer kritisieren, dass eine steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen in erster Linie die Besserverdienenden un­ter­stützt, und stattdessen eine vom Einkommen unabhängige Förderung fordern, könnte diesbezüglich im Vermittlungs-ausschuss sicher eine Lösung gefunden werden.

Klar ist, dass die deutschen Wohneigentümer die Herkules-Aufgabe, die energetische Bilanz der Bestandsimmobilien zu verbessern, alleine nicht stemmen können. Die Politik darf ihnen daher die attraktivste, einfachste und motivierendste Form der Unterstützung nicht verweigern.


Fortführung des Kfw-Programms „Altersgerecht Umbauen“

Nach einer im Mai 2011 veröffentlichten Studie, die das Kuratorium Deutsche Altershilfe im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt­ent­wick­lung erstellt hat, wird im Jahr 2038 ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre sein. Dementsprechend wird auch der Bedarf an altersgerecht angepassten Wohnungen steigen. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung im Haushalt 2012 keinerlei KfW-Fördermittel für den al­ters­ge­rech­ten Umbau von Bestandsimmobilien vorgesehen hat.

Die Folge unzureichend ausgestatteter Wohnungen ist, dass mehr Menschen in Alten- und Pflegeheimen umziehen müssen, anstatt in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können. Dies kostet die Kommunen viel Geld und entspricht auch nicht dem Wunsch der betroffenen Senioren. Das Programm hilft also nicht nur, Pflegekosten zu sparen und die öffentlichen Kassen zu entlasten, sondern es erhöht vor allem die Lebensqualität der älteren Mit­bür­ge­rin­nen und Mitbürger.

Das Problem der nicht alters- und behindertengerechten Wohnungen ist kein Problem der Zukunft. Bereits heute besteht bei rund 83 % der aktuell elf Millionen Seniorenhaushalte erheblicher Anpassungsbedarf des Wohnraums. Entsprechend ist es empfehlenswert, seine Wohnung nicht erst dann um­zu­bau­en, wenn der Notfall eingetreten ist und die Zeit drängt.

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist das einzige För­der­pro­gramm, das auch für präventive Anpassungsmaßnahmen genutzt werden kann. Es ist nicht gebunden an persönliche Voraussetzungen wie Einkommen oder Vermögensgrenzen, auch nicht an bereits vorhandene gesundheitliche Einschränkungen.

Das Thema „Altersgerecht Umbauen“ kann über dieses Programm mehr ins Bewusstsein der alternden Gesellschaft gerückt und befördert werden. Im besten Falle kann es zu Initialzündungen kommen, die nicht nur auf in­di­vi­duel­ler Ebene greifen, sondern auch ganzheitlichere Lösungen inkl. sozialer Dienstleistungen etc. anstoßen. In diesem Sinne ist das Programm auch ein Förderprogramm für die heimische Konjunktur, für das Bauhandwerk, indem mit relativ wenig staatlichen Mitteln ein Mehrfaches an privaten Mitteln akquiriert und aktiviert wird.

Überdies wäre nicht nur die Weiterführung des KfW-Programms „Al­ters­ge­recht Umbauen“ sinnvoll, sondern auch die Möglichkeit zur Kopplung mit der Förderung zur energetischen Sanierung vernünftig.

Der BDSE fordert daher eine dauerhafte Bereitstellung der Fördermittel in unveränderter Höhe für eine altersgerechte Modernisierung von Immobilien.


EHVD - Neuwahl des Präsidiums


Neuwahl des Präsidiums

Bei den anstehenden Neuwahlen wurde Präsident Heinrich Rösl vom Ei­gen­hei­mer­ver­band Bayern einstimmig im Amt bestätigt. Zu Vizepräsidenten wurden mit großer Mehrheit Frank Behrend von der Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Eigenheimer und Siedler sowie Klaus Otto vom Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg gewählt.