Eigenheimerverband unterstützt Musterklage

 

Landesgrundsteuergesetz auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand 

 

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt eine Musterklage zur verfassungsrechtlichen Prüfung des im November 2020 verabschiedeten Landesgrundsteuer­gesetzes. „Wir, die Eigenheimer im Eigenheimerverband Deutschland e.V., stehen hinter diesem Anliegen, wir begrüßen und unterstützen diese Klage in vollem Umfang“, so Vizepräsident Ralf Bernd Herden nachdrücklich.Die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage wurde bereits beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. „Hierdurch bietet sich der neuen Landesregierung noch vor Ergehen der ersten Steuerbescheide für das Jahr 2025 die Möglichkeit, ein geändertes und verfassungsfestes Grundsteuergesetz zu verabschieden“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Zenon Bilaniuk. 


Verfassungsbeschwerde für schnelle Rechtssicherheit 


Der Bund der Steuerzahler hat sich daher entschlossen, den Fall einer Steuerzahlerin aus dem Großraum Stuttgart, die sich durch das Landesgrundsteuergesetz in ihren Rechten verletzt sieht, als Musterverfahren zu unterstützen. „Der Bund der Steuerzahler unterstützt die zu diesem frühen Zeitpunkt eingereichte Verfassungsbeschwerde, da wir davon ausgehen, dass das Gesetz ohnehin vor dem Verfassungsgericht landen wird. Je eher man hier Rechtssicherheit erreicht, desto besser ist es aber sowohl für die Steuerzahler als auch für die Politik und die Verwaltung.“, macht der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. Die Landesverfassungsbeschwerde ist für den Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ein Novum. Da die Rechtsfrage aber von so weitreichender Bedeutung für die Steuerzahler im Land ist, wurde dieser Weg eingeschlagen.
Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist in der Regel ein langer Weg. Normalerweise muss durch alle Instanzen geklagt werden, bis der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht vorstellig werden darf. Da das Landesgrundsteuergesetz aber Landesrecht ist, ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler ein direkter Gang vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg zulässig. Seit 2013 kann jeder Bürger in Baden-Württemberg, der sich durch ein Landesgesetz oder eine Verordnung der Landesregierung in seinen Rechten verletzt sieht, beim Verfassungsgerichtshof klagen. „Wir teilen“, so Ralf Bernd Herden vom Eigenheimerverband Deutschland e.V., “die begründete Rechtsaufassung des Bundes der Steuerzahler voll und ganz.“


Landesgrundsteuergesetz in mehreren Punkten verfassungswidrig


Der Bund der Steuerzahler hat die Pläne der Landesregierung, eine Bodenwertsteuer als neue Grundsteuer einzuführen, von Anfang an kritisch aber konstruktiv begleitet. „Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir zwar begrüßen, dass die Landesregierung sich für ein eigenes Grundsteuergesetz entschieden hat und vom komplizierten Bundesmodell abweicht. Allerdings ist das nun verabschiedete Gesetz mit zu großen Mängeln behaftet. „Zum einen drohen vielen Steuerzahlern deutliche Höherbelastungen durch die neue Grundsteuer, zum anderen haben wir massive verfassungsrechtliche Bedenken“ so der BdSt-Landesvorsitzende Bilaniuk.
Der Steuerzahlerbund will daher klären lassen, ob das Landesgrundsteuergesetz verfassungsgemäß ist. Gestützt wird die Klage durch ein vom Verband in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof. Dieser hat eklatante Verfassungsverstöße an den Regelungen des Landesgrundsteuergesetzes festgestellt. „Das Landesgrundsteuergesetz darf nicht zu einer Eigenheimer-Strafsteuer verkommen“, betont Ralf Bernd Herden. Oft hätten die Gemeinden in den 50-er und 60-er Jahren die Häuslebauer geradezu dazu gezwungen, große Flächen zu erwerben. Hinzu komme im ländlichen Raum die Situation, dass auf einer großen Grundstücksfläche nur wenig Baufläche vorhanden sei, die durch die Folterinstrumente unverhältnismäßiger Nutzungs- und Verbotsvorschriften ohnehin übermäßig belastet sei. So sei beispielsweise auch die sog. „Landschaftspflegepflicht“ in vielen Fällen schon unzumutbar.  

 

Bild von Edward Lich auf Pixabay