Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden – aber wie geht es weiter?

Am 10.04.2018, dem Tag der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“, haben sich viele berufen gefühlt, zu dieser Entscheidung ein Statement abzugeben.

Eine Entscheidung zu einer der wichtigsten Steuern in Deutschland, noch dazu nachdem seit der mündlichen Verhandlung vom 16.01.2018 eigentlich jedermann mit eben dieser Entscheidung gerechnet hat, zu kommentieren ist leicht. Aber hat auch jemand Ratschläge für die Zukunft? Wie soll es jetzt weitergehen?

Zu kurz gegriffen wäre es , der Politik pauschal Versagen vorzuwerfen. Denn, die Politik gibt es ja gar nicht. Unterschiedliche Interessen im Norden und im Süden, auf Bundesebene und auf Landesebene, unterschiedliche Auffassungen in den Ländern und den Kommunen, da wird Konsensbildung zur Schwerstarbeit und das Scheitern deutete sich über Jahre hinweg an.

Insoweit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für alle hilfreich.

Der Eigenheimerverband Deutschland e.V. bietet jedenfalls seine Hilfe an. Wir haben uns bereits in der Vergangenheit eindeutig zum Thema „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ positioniert und sehen auch jetzt keine Veranlassung, unsere Position zu diesem Thema zu verändern.

Zu der anstehenden Reform der Grundsteuer gibt es nur zwei Modelle:

Das eine sieht vor, die Einheitswerte durch die aktuellen Verkehrswerte zu ersetzen. Was das für ein Wahnsinnsprojekt für die Verwaltungen wäre, zeigt der Hinweis, man brauche zur Bewertung aller Grundstücke ca. 10 Jahre. Paradox, wenn man weiß, dass die Verkehrswerte eine maximale Gültigkeit von 5 Jahren haben!

Das andere Modell setzt dagegen auf den Äquivalenz-Gedanken und damit auf ein wertunabhängiges Verfahren (Physikalisches Modell). Hier sollen im Wesentlichen nur die Grundstücks- und die Gebäudefläche sowie die Höhe des Gebäudes  als Bemessungsgrundlagen gelten. Seinen Reiz hätte dieses Modell dadurch, dass alle Daten bei den Grundbuchämtern bekannt sind, also sofort umgesetzt werden könnte! Der Aufwand für die Bürokratie wäre gleich Null!

Vorläufige Berechnungen beider Modelle haben jedoch ergeben, dass sich die Grundsteuer bei Einführung des Verkehrswertmodells teilweise bis um das 15-fache der bisherigen Beträge erhöhen würde; die Einführung des Physikalischen Modells wäre für die Grundeigentümer - außer bei sehr großen Grundstücken, wenn Grund und Boden mit in die Berechnung der Grundsteuer einfließen - in der Regel kostenneutral, teilweise sogar günstiger. 

Es muss endlich aus den Köpfen der Verwaltungen und der Politiker, dass die Bemessungsgrundlage einen „Wert“ beinhalten muss. Muss sie nicht, da die Höhe der Steuer die Kommunen durch ihren Hebesatz selber bestimmen!

Gleichgültig welches Modell die Politiker jetzt anstreben, es darf nicht zu einem „Selbstbedienungsladen“ der Kommunen kommen – ein gefundenes Fressen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Die Aufkommensneutralität muss gewährleistet werden!

Der Eigenheimerverband Deutschland e.V. favorisiert eindeutig das Physikalische Modell, weil dadurch bei der anstehenden Reform der Grundsteuer die Steuerbelastung für die selbstnutzenden Wohneigentümer vor allem in Ballungsgebieten nicht steigen würde.

Wolfgang Kuhn
Präsident
Eigenheimerverband Deutschland e.V.