Unsere Forderungen an eine neue Bundesregierung:

 

1. Energiepolitik


1.1 Energetische Sanierung


Anreiz statt Zwang - stabile Rahmenbedingungen fördern energetische Sanierungen

Seitens der Politik wird beklagt, dass die notwendige Sanierungsquote im Gebäudebestand von zwei Prozent nicht erreicht wird bzw. der Umfang der Sanierungen rückläufig sei. Bei einem genaueren Blick verwundert diese Entwicklung nicht. Um langfristige und kostenintensive Investitionen zu tätigen, werden längerfristig konstante Rahmenbedingungen benötigt, und zwar sowohl finanzieller als auch technischer Art. Ferner ist eine ausufernde Bürokratie zu vermeiden. Die sich teilweise mehrfach pro Jahr ändernden Fördergelder bzw. –Bedingungen und die regelmäßigen Änderungen bei der Energieeinsparverordnung verunsichern die Eigentümer anstatt sie zu einer energetischen Sanierung zu motivieren.

Hieraus leiten sich folgende Forderungen ab:


Information und Beratung

Um Hauseigentümer zu einer energetischen Sanierung besser motivieren zu können, sind objektivere Informationen erforderlich. Jeder Eigentümer sollte die Möglichkeit einer kostenfreien und ergebnisoffenen Beratung durch einen anerkannten Energieberater erhalten.


Förderung

Die Förderung von energetischen Sanierungen muss kontinuierlich sowohl der Höhe als auch den Bedingungen nach gestaltet sein. Die Förderung soll wahlweise durch zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse und steuerliche Ab­schrei­bun­gen erfolgen. Die Förderbedingungen sollten auch für den Laien verständlich gefasst sein und es sollte von überflüssiger Bürokratie ab­ge­se­hen werden. Die Förderung des Bundes sollte bei der KfW Förderbank zu­sam­men­ge­fasst werden (derzeit auch noch Bafa).


Technischen Anforderungen

Durch die regelmäßige Verschärfung der energetischen Anforderungen in der Energieeinsparverordnung „veralten“ bereits aufgeführte Maßnahmen, da diese schon nach wenigen Jahren nicht mehr den dann aktuellen An­for­de­run­gen entsprechen. Dies führt dazu, dass Eigentümer abwarten, bis die neuen Anforderungen gelten; häufig werden nach Inkrafttreten von Än­de­run­gen bereits weitere Änderungen angekündigt, so dass wiederum eine Verunsicherung entsteht.


Teilsanierungen

Energetische Teilsanierungen sollten gewollt sein und daher auch besser als bisher gefördert werden. Nur wenige Eigentümer können die Gelder für eine Komplettsanierung aufbringen, Teilmaßnahmen hingegen lassen sich leichter finanzieren und bringen auch gewünschte Effekte.


Energieeinsparverordnung

Die von der Bundesregierung vorgelegte Änderung der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung verursacht zusätzlichen Bürokratieaufwand. Es soll versucht werden, dem Energieausweis eine größere Bedeutung zuzuweisen, da er bisher kaum Akzeptanz findet. Dies ist sowohl bei der Vermietung als auch beim Verkauf der Fall. Einen Mieter interessiert die Gesamthöhe der zuzahlenden Miete; diesem ist es relativ egal, ob er diese für einer erhöhte Nettomiete und geringen Heizkosten aufgrund energetischer Sanierung oder höheren Heizkosten und geringerer Nettomiete wegen fehlender ener­ge­ti­scher Sanierung zahlt. Den Käufer eines älteren Bestandsgebäudes interessiert der aktuelle Energiekennwert ebenfalls nicht, da er in der Regel ohnehin Sanierungsmaßnahmen plant und den energetischen Zustand ohnehin verbessern will. Durch die verpflichtende Vorlage von Ener­gie­aus­wei­sen und die weitere Veröffentlichung durch Aushang wird keinerlei Energie gespart!

Ferner sollen die Energiekennwerte zukünftig verpflichtend in Im­mo­bi­lien­an­zei­gen veröffentlicht werden. Diese Regelungen verursachen zusätzlichen Bürokratieaufwand und erhöhte Kosten bei der Insertion von Immobilien. Daher werden diese Regelungen grundsätzlich abgelehnt. Ferner wird durch diese Regelungen dem unseriösen Abmahnwesen Tür und Tor geöffnet, um Vermieter und Verkäufer abzuzocken. Dies wird insbesondere private Vermieter und Verkäufer betreffen, die Ihre Immobilie selbst anbieten und die detaillierten Regelungen und insbesondere die Umrechnung der Ener­gie­kenn­wer­te nicht kennen oder verstehen. Es sollte jedem privaten Eigentümer möglich sein, seine Immobilie selbst zu inserieren und hierbei nicht auf Dritte, deren Hinzuziehung natürlich Kosten verursacht, angewiesen zu sein. Durch die verpflichtende Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen wird keinerlei Energie gespart!


Keine Koppelung

Im Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist u.a. auch der Vorschlag für die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energie im Ge­bäu­de­be­stand enthalten. Angedacht ist, bei einem konkreten Anlass, z.B. der Erneuerung der Heizungsanlage, die Eigentümer zu verpflichten, dann zwingend das Gebäude zur Nutzung von erneuerbaren Energien nach­zu­rüs­ten. Wir halten diese Kopplung für falsch. Sie wird das Gegenteil bewirken, da durch einen solchen Zwang die Investitionskosten erheblich steigen und dann der Heizungstausch für den Eigentümer nicht mehr finanzierbar ist. Allein durch einen großflächigen Austausch alter Heizungen gegen neue, moderne Anlagen kann schon erheblich Energie gespart werden. Dies sollte gefördert und nicht durch zusätzliche Auflagen und Zwänge verhindert werden.

 

1.2 Energiewende und Strompreise

Sinkende Strompreise an der Börse und steigende Strompreise beim Verbraucher. Mit Recht führt dieser Widerspruch zu großer Verärgerung in der Bevölkerung.

Die Förderung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung erfolgt im Rahmen des EEG dergestalt, dass die erheblichen Summen der Förderung auf die Strompreise umgelegt werden und damit von allen Strom­ver­brau­chern zu zahlen sind. Der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis betrug bis zum Jahre 2012 noch 3,6 Cent je Kilowattstunde. Er ist 2013 auf 5,3 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Er  wird 2014 auf 6,24 Cent je Kilosattstunde nochmals deutlich ansteigen. Damit beträgt die Belastung durch die Umlage für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Stromverbrauch von rund 3.500 Kilowattsunden pro Jahr knapp 230 Euro. Es erscheint dringend erforderlich, eine Bremse für den weiteren Anstieg der Strompreise für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe einzurichten. Die Belastungen haben die Grenze des Tragbaren erreicht und für viele Haushalte schon über­schrit­ten.

Die Belastung der Haushalte steigt zusätzlich durch folgende Faktoren:

  • Übernahme der Haftungskosten für die Anbindung von Windparks im Meer an das Stromnetz. Die Umlage belastet jeden Haushalt mit 0,70 Euro pro Monat.
  • Von der EEG-Umlage sind die Schwerindustrie und stromintensive Betriebe befreit. Die Befreiung wurde jedoch 2012 sehr stark auf weitere Bereiche ausgedehnt, wie z.B. Verkehrsbetriebe, Golfplätze, Schlachtbetriebe, Rechenzentren, Banken, Kunststoffindustrie, Kirchen usw. Für die Betriebe entfällt durch diese Subvention zu Lasten der sonstigen Strombezieher jeder Anreiz zur Strom­ein­spa­rung. Im Gegenteil- sie provoziert sogar Stromverschwendung, um in den Genuss der Befreiung zu kommen.
    Die Befreiung entspricht bereits 2013 dem Wert von 107.000 Gigawatt; sie wird 2014 auf voraussichtlich 119.300 Gigawatt ansteigen. Diese Befreiung summiert sich auf jährlich 5 Milliarden Euro, die von privaten Haushalten und nicht befreiten Betrieben zu tragen sind.
  • Durch die inzwischen vorhandenen erheblichen Kapazitäten Er­neu­er­ba­rer Energien bei der Stromerzeugung (rund 25 %) fallen die Strom­prei­se an der Börse in Leipzig zeitweise dramatisch. Diese Preis­sen­kun­gen werden jedoch von den Energieversorgern nicht an die Verbraucher weitergegeben.


Der Eigenheimerverband Deutschland e.V. erkennt das Ziel der Energiewende an. Wir unterstützen die langfristigen Pläne der Bundesregierung zur Er­rei­chung der Ziele umfassender Förderung Erneuerbarer Energien.

Wir fordern jedoch die neu zu bildende Bundesregierung auf:

  • Die EEG-Umlage auf ein für Haushalte und Betriebe tragbares Maß zu begrenzen.
  • Private Haushalte und sonstige Gewerbebetriebe von der Umlage der Haftung für die Anbindung von Windparks zu befreien.
  • Die über die ursprünglich festgesetzten Befreiungen der Wirtschaft hinausgehenden Vergünstigungen zu streichen.
  • Darauf hinzuwirken, dass die Stromversorger die sinkenden Ein­kaufs­prei­se an der Strombörse in Leipzig an die Verbraucher weitergeben.

Die Belastungen aus der Freistellung von Wirtschaftsbetrieben von der EEG-Umlage sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht auf die übrigen Stromverbraucher überwälzt werden darf. Sie trifft in dieser Form über­pro­por­tio­nal Familien mit mehreren Kindern und einem daraus resultierenden höheren Stromverbrauch. Der Aufwand soll künftig nach finanzieller Leis­tungs­fä­hig­keit über allgemeine Steuermittel umgelegt werden, womit eine gleichmäßige (gerechtere?) Belastung aller Schichten aus Wirtschaft und Gesellschaft erreicht wird.


2. Alternde Gesellschaft

Die demografische Entwicklung verändert das gesellschaftliche Zu­sam­men­le­ben. Altersgerechter Umbau im Gebäudebestand wie entsprechende Standards beim Neubau ermöglichen ein längeres Verweilen in den eigenen vier Wänden. Die Sozialkassen werden entlastet. Entsprechende För­der­pro­gram­me haben Wirkung gezeigt.

Ein weiteres Problemfeld, das durch den demografischen Wandel verstärkt wird, tritt in den Siedlungsbereichen, insbesondere im ländlichen Raum auf. Die Jugend zieht es in die Städte. Dort steigt der Wohnungsmangel. Die ländlichen Räume fallen leer, während die Städte und ihre Randgebiete zugebaut werden.

Wir fordern die Wiedereinführung der Zuschüsse und anderer Fördermittel durch die Bundesregierung. Einzig eine KfW-Unterstützung reicht nicht aus! Das Wohnen in der eigenen Wohnung verhindert Altersarmut und dient der finanziellen Entlastung des Staates. Wenn alle Menschen in ein Alten-und Pflegeheim müssten, wäre die finanzielle Katastrophe des Staates vor­pro­gram­miert. Wir haben weder die Mittel, die Pflegeheimplätze zu bauen noch die Mittel das notwendige Personal zu bezahlen!

Wir fordern, den barrierefreien Bau von Wohnungen massiv zu fördern und auch die Ausbildung derer, die dafür Verantwortung tragen, einzufordern. Die Lebensbedingungen auf dem Land sind denen in der Stadt anzugleichen: Infrastruktur, Versorgung mit den wichtigsten Gütern und kulturelle An­ge­bo­te.


3. Steuern, Beiträge, Abgaben

Die angespannte Situation der öffentlichen Haushalte in Verbindung mit der gesetzlichen Schuldenbremse führt zu immer lauter werdenden Dis­kus­sio­nen über neue Einnahmequellen von Bund, Ländern und Gemeinden. Wir lehnen jedwede Steuer ab, die das Wohnen weiter belastet!


3.1 Vermögensteuer

Wir lehnen jede Form der Vermögensteuer und Vermögensabgabe ab.


3.2 Erbschaftsteuer

Wir fordern die Abschaffung der Erbschaftsteuer für das selbst genutzte Wohneigentum! Wenn dies nicht möglich ist, fordern wir die Überführung der Erbschaftsteuer in die Länderkompetenzen. Außerdem müssen die Kinder der Geschwister den eigenen Kindern steuerlich gleichgestellt werden.


3.3 Grunderwerbsteuer

Seit der Föderalismusreform 2006 gibt es Bestrebungen der Länder, die kommunalen Haushalte mittels einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu konsolidieren. Der Steuersatz in Bayern beträgt 3,5 Prozent, was deutlich unter den Spitzenwerten von mehr als 6,5 Prozent liegt, die in anderen Ländern erreicht werden. Dennoch geht die derzeitige Regelung vor allem zulasten junger Familien.

Jede weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer wird abgelehnt. Wir fordern eine einheitliche Grunderwerbsteuer unter 2%!


3.4 Grundsteuer

Eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer ist abzusehen. Eine Erhebung der Grundsteuer auf der Basis einer am Verkehrswert orientierten Be­mes­sungs­grund­la­ge würde insbesondere in Ballungsgebieten aufgrund der hohen Bodenwerte zu einer Verschiebung zu Lasten von Ein- und Zwei­fa­mi­lien­häu­sern führen. Dies würde eine zusätzliche, kaum noch tragbare Be­las­tung des selbstgenutzten Wohneigentums bedeuten. Deshalb lehnen wir diese Besteuerungsgrundlage ab und favorisieren das „physikalische Modell“. Dabei sehen wir auch keinerlei Veranlassung, dass der Wert der in die Be­mes­sungs­grund­la­ge mit eingehen muss.


3.5. Straßenausbaubeiträge

Wir fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die Renovierung und Erneuerung von Straßen soll aus dem allgemeinen Haushalt der Kommunen finanziert werden und nicht nach der erfolgten Ersterschließung wieder vom Grundstückeigentümer bezahlt werden müssen.

 

4. Wohnungsbauförderung

Die Wohnungsbauförderung muss massiv erhöht werden. Die bisherigen Mittel von Bund und Ländern reichen nicht aus. Natürlich müssen die Bundesmittel eine Zweckbindung erhalten, dass sie von den Ländern auch tatsächlich für den Wohnungsbau eigesetzt werden. Die Eigentumsquote in Deutschland muss in absehbarer Zeit um mindestens 10 % steigen, um nicht noch weiter den Anschluss zu unseren europäischen Nachbarn zu ver­pas­sen. Jeder Neubau muss barrierefrei sein! Die Energieeinspar-maßnahmen dürfen nicht weiter verschärft werden!