Glasfaser-Gutscheine stärken die Nachfrage und bringen so den Glasfaserausbau weiter voran

  • Gutachten belegt: Glasfaser-Gutscheine für Bürger und Unternehmen sind ökonomisch sinnvoll und notwendig, um die Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen zu stärken und so den weiteren Glasfaserausbau zu forcieren
  • Kombination aus Gutscheinen für Glasfaser-Hausanschluss, Vertragsabschluss und Inhouse-Glasfaserverkabelung sinnvoll
  • Verbände appellieren an die Bundesregierung, Glasfaser-Gutscheine als zielgerichtete und effiziente Fördermöglichkeit schnellstmöglich einzuführen

Glasfaser-Gutscheine („Voucher“) für Bürger und Unternehmen, mit denen die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und direkt in die Wohnungen angekurbelt und der weitere Glasfaserausbau deutlich forciert werden kann, sind nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch ökonomisch sinnvoll und notwendig. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Kanzlei JUCONOMY Rechtsanwälte im Auftrag der führenden Telekommunikationsverbände BREKO und VATM.

Konkret untersucht wurde von den Experten ein von BREKO und VATM vorgeschlagenes Modell aus drei unterschiedlichen Gutschein-Varianten:

  • ein „Anschluss-Voucher“ in Höhe von 500 Euro, der die Kosten für die Verlegung der Glasfaser vom Bürgersteig bis ins Haus/Gebäude teilweise deckt
  • ein „Inhouse-Verkabelungs-Voucher“ in Höhe von 150 Euro pro Wohneinheit, der die Kosten für die Glasfaserverkabelung im Gebäude selbst bezuschusst
  • ein „Vertragsabschluss-Voucher“ in Höhe von 500 Euro, der die Einrichtungs- und monatlichen Kosten eines Internetvertrags mit mehr als 250 MBit/s über die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten verringert. Bedingung ist ein gigabitfähiger und damit zukunftssicherer Glasfaseranschluss.

 

Die vorgeschlagenen Gutscheine sollen sich insbesondere an Bürger und Unternehmen in Gebieten richten, in denen die Planung für den Glasfaserausbau (FTTB/FTTH) gerade erfolgt und die Glasfaserverlegung ansteht. Insbesondere dort, stellen die Gutachter fest, macht eine zielgerichtete Förderung der Nachfrage besonders Sinn, da „durch die Nachfrage-Voucher absehbar ist, dass die Gebiete zum Nutzen der Endkunden schneller und in verstärktem Maße erschlossen werden“. Nicht zuletzt kann durch die „Erhöhung der Nachfrage eine eventuell bestehende Wirtschaftlichkeitslücke entfallen“, so die Experten.

Unbürokratisch vergebene Glasfaser-Gutscheine können also kurzfristig dazu beitragen, Glasfaser-ausbauprojekte umzusetzen, die ansonsten ohne weitere Fördermittel wirtschaftlich nicht rentabel realisierbar wären. Hinzu kommt: Durch eine höhere Auslastung der Glasfasernetze stehen dem ausbauenden Netzbetreiber in der Folge wieder mehr Investitionsmittel für den weiteren Glasfaserausbau zur Verfügung – eine Win-Win-Situation für Carrier und Nutzer; Hauseigentümer profitieren nicht zuletzt auch von einer Wertsteigerung ihrer Immobilien.

Um den Wettbewerb zu erhalten und andere Anbieter nicht auszuschließen, setzt das von BREKO und VATM vorgeschlagene Modell auf eine Open-Access-Verpflichtung, wodurch Dritte einen Netzzugang zu fairen Bedingungen erhalten.

Die Studienautoren kommen zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Einführung von Glasfaser-Vouchern zur Ankurbelung der Nachfrage „zu einem effizienteren Fördermitteleinsatz führt“. Sie bilanzieren folgerichtig: „Die Voucher erscheinen angemessen und geeignet, um die bisher zu niedrige Nachfrage bei gigabitfähigen Anschlüssen zu erhöhen, die Breitbandziele zu erreichen und entsprechende Wohlfahrtsgewinne für die Gesellschaft zu erzielen. Die Voucher bewirken einen erforderlichen Anreizeffekt, der bislang zu fehlen scheint.“

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers und VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner appellieren daher an die Bundesregierung, Gutscheine für zukunftssichere Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in ihr Förderkonzept mitaufzunehmen und einen Teil der Fördermittel hierfür zur Verfügung zu stellen. „Eine Nachfrageförderung ist ein unverzichtbarer Baustein zur Erreichung der Gigabitziele der Bundesregierung“, sagen die Verbandsgeschäftsführer.

Neben den beiden Verbänden, die sich schon seit mehreren Jahren für eine solche Fördermöglichkeit stark machen, hatte auch die Monopolkommission bereits Ende 2017 empfohlen, die Förderung durch nachfrageorientierte Instrumente wie zeitlich befristete Gutscheine für Gigabit-Anschlüsse („Gigabit-Voucher“) zu ergänzen. Auch die EU-Kommission hatte – konkret im Falle von Griechenland – entsprechende Gutscheine vor kurzem für zulässig erklärt.

„Das Gutachten stellt zweifelsfrei fest: Glasfaser-Gutscheine stellen bei richtiger Ausgestaltung eine zielgerichtete, effiziente Möglichkeit der Förderung dar – ganz im Gegensatz zum Ausschütten von Fördermitteln mit der Gießkanne“, betonen Dr. Stephan Albers und Jürgen Grützner. „Es sind ausreichend Fördergelder und zahlreiche Investoren vorhanden, doch viel Geld hilft nicht automatisch viel. Mit Glasfaser-Vouchern, die an einfache, klare Bedingungen geknüpft sind, können wir den Glasfaserausbau in Deutschland maßgeblich vorantreiben. Es macht volkswirtschaftlich absolut Sinn, wenn in einem Glasfaser-Ausbaugebiet so viele Haushalte wie möglich auch tatsächlich angeschlossen werden und die Digitalisierung Deutschlands mit ultraschnellen Anschlüssen weiter vorangebracht wird.“