Unterstützung bei gestiegenen Heizkosten
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Rund 2,1 Millionen Menschen erhalten ab Juni einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Das hat das Bundeskabinett am 2. Februar 2022 beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll jetzt in den Bundestag eingebracht werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Juni 2022 geplant, danach können die Auszahlungen beginnen. Nach Angaben des Bundesbauministeriums erhalten 1,6 Millionen Wohngeldempfänger den Zuschuss, weiterhin profitieren viele Studenten und Auszubildende von dem einmaligen Zuschuss. Gezahlt werden 135 Euro pro Ein-Personen-Haushalt, 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt und für jede weitere Person in einem Wohngeldhaushalt 35 Euro. Schüler, Studierende, Auszubildende und Menschen in beruflicher Fortbildung erhalten einen Heizkostenzuschuss von 115 Euro, wenn sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Aufstiegs-BAföG bekommen.
Die Bundesregierung will mit dem Zuschuss die Steigerung der Energiepreise abfedern, von denen Menschen mit niedrigen Einkommen überdurchschnittlich stark betroffen sind. Kritiker halten den Zuschuss für viel zu niedrig, angesichts der steigenden Heizkosten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den geplanten Heizkostenzuschlag, fordert aber eine Hilfe von durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt. Immerhin: Laut dem Vergleichsportal Check24 lag der Gaspreis in der Grundversorgung im Januar auf einem Rekordhoch. Viele Grundversorger haben die Preise erhöht oder Preiserhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen ca. 74 % und betreffen gut 3,7 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet dies zusätzliche Kosten von durchschnittlich 1147 Euro pro Jahr, so das Unternehmen.
Mit einem weiteren Anstieg der Preise ist zu rechnen, auch aufgrund der steigenden CO2-Steuer. Am 1. Januar 2022 erhöhte sich der Preis von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne CO2. Schrittweise soll er bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 wird dann ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro gelten. In der politischen Debatte wird daher gefordert, im Gegenzug die EEG-Umlage abzuschaffen oder etwa die Mehrwertsteuer für Energieprodukte auszusetzen.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses an Wohngeldempfänger und an Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld soll in einem automatisierten Verfahren erfolgen. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig. Eine Anrechnung bei anderen Sozialleistungen erfolgt nicht.