Keine voreilige Prüfung für Heizöltanks durchführen!

Derzeit müssen Heizöltanks ab 10.000 l, Erdtanks und Tankanlagen in Wasserschutzgebieten alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen (TÜV, Dekra etc.) geprüft werden. Nunmehr plant die Bundesregierung, dass auch Heizöltanks von 1.000 l bis 9.999 l zu prüfen sind. Die neue Verordnung ist noch nicht beschlossen, soll aber im Laufe dieses Jahres in Kraft treten

Der Eigenheimerverband Deutschland weist darauf hin, dass leider unseriöse Geschäftemacher bereits jetzt diese Absicht ausnutzen und versuchen, Aufträge für die Prüfung und die Sanierung von Heizöltanks zu gewinnen. Da die Verordnung noch nicht in Kraft ist, ist noch unklar, unter welchen Be­din­gun­gen und zu welchen Terminen diese Prüfpflicht umgesetzt wird. „Wir raten daher dringend davon ab, bereits jetzt Prüfungen oder gar Reparaturen als Ergebnis solcher Prüfungen in Auftrag zu geben.“, so Heinrich Rösl, Prä­si­dent des Eigenheimerverband Deutschland e.V.