109. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.

Gebäude-Energiepass mit Wahlfreiheit – Wohneigentum als Altersvorsorge

Am 12. und 13. Mai 2006 fand in Bremen die 109. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war dieses Mal der Landesverband der Gar­ten­freun­de Bremen e. V. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Eduard Lukas geleitet wurde, waren der Gebäude-Energiepass sowie die künftige Wohnungseigentumsförderung.


Gebäude-Energiepass

Die Einführung des Gebäude-Energiepasses basiert im Wesentlichen auf der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ziel dieser Richtlinie ist die Einsparung von Primärenergie und damit eine deutliche Senkung des C02-Ausstoßes. Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Richt­li­nie in Deutschland hat der BDSE stets gefordert, dass die Einführung eines Gebäude-Energiepasses die Hausbesitzer nicht mit unnötigen hohen Kosten belastet, und daher die kostengünstige verbrauchsorientierte Lösung befürwortet.

Da der Energieausweis nur der Information dient und keine Ansprüche daraus abgeleitet werden können, bietet auch ein verbrauchsorientierter Ausweis genug Anreize für Sanierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie. Wie die Ergebnisse eines Praxistests belegen, liefert der be­darfs­orien­tier­te Energienachweis zudem keine genaueren Informationen über die Energieeffizienz und auch keine höhere Transparenz auf dem Woh­nungs­markt als ein verbrauchsorientierter Ausweis.

Der BDSE begrüßt daher den gemeinsamen Vorschlag von Bun­des­bau­mi­nis­ter Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Glos, wonach Eigentümer und Vermieter künftig ein Wahlrecht zwischen dem ingenieurtechnisch be­rech­ne­ten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs haben sollen.
Der Ausweis wird voraussichtlich ab dem Jahr 2007 eingeführt werden.


Künftige Wohneigentumsförderung

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 will die Bun­des­re­gie­rung die Wohneigentumsförderung neu gestalten. Verbesserte Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sollen insbesondere Familien mit Kindern künftig größere Chancen auf die eigenen vier Wände eröffnen.

Außerdem sieht der Koalitionsvertrag vor, zum 1. Januar 2007 das selbst­ge­nutz­te Wohneigentum gleichberechtigt in die staatlich geförderte private Altersvorsorge („Riester-Rente“) einzubeziehen und die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge zu beseitigen, indem eine echte Wahlfreiheit unter den verschiedenen Vorsorgeformen eingeführt wird.

Zur Grundkonzeption der staatlich geförderten Altersvorsorge gehört die Festlegung auf eine legenslange Rente sowie eine nachgelagerte Be­steu­e­rung. Beide Ansätze vertragen sich im Grundsatz nicht mit dem mietfreien Wohnen in den eigenen vier Wänden. Daher ist auch das bisher gültige „Zwischenentnahmemodell“ keine angemessene Förderung des Wohn­ei­gen­tums.

Für überzeugende Lösungsansätze sind unverzichtbar: eine möglichst einfache und transparente Regelung, ein geringer Verwaltungsaufwand, die Anerkennung der spezifischen Eigenschaften des Wohneigentums bei der Ausgestaltung der Förderkriterien sowie eine Begrenzung des För­der­auf­wan­des. Eine Umsetzung 1:1 der staatlichen Vorgaben der Riester-Rente bei einer gleichberechtigten Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums ist daher kaum möglich, wenn eine praktikable Lösung gefunden werden soll.


EHVD - Eduard Lukas und Frau Dr. Mathes Eduard Lukas (links) und Frau Dr. Mathes (rechts)


Vor der Mitgliederversammlung wurden die Tagungsteilnehmer von der stellvertretenden Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft, Frau Dr. Karin Mathes, empfangen