111. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.
Gebäude-Energiepass – Erbschaft-/Schenkungsteuerreform
Am 11. und 12. Mai 2007 fand in Backnang die 111. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e. V. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Eduard Lukas geleitet wurde, waren die Einführung eines Gebäude-Energieausweises sowie die Pläne für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Gebäude-Energieausweis
Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf der Energieeinsparverordnung sieht für die meisten Hauseigentümer ein Wahlrecht zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis vor. Lediglich für Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, soll der Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs ab dem Jahr 2008 Pflicht werden. Damit benachteiligt der Kompromiss eindeutig die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorliegt.
Wie Praxistests eindeutig belegen, ist die Aussagekraft des bedarfswertbasierten Energieausweises keineswegs höher als die des Energieausweises auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs. Andererseits kostet ein bedarfsorientierter Ausweis das Zehnfache und mehr. Gleichzeitig berücksichtigen aber beide Varianten die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie. Aus diesem Grunde haben sich auch die Experten für Energiefragen für eine uneingeschränkte Wahlfreiheit beim Energieausweis ausgesprochen.
Die in dem Entwurf vorgesehene Regelung ist in höchstem Maße unsozial. Sie trifft insbesondere die Menschen, die oftmals unter großen Mühen und Entbehrungen sich ein Heim geschaffen haben und für die die Kosten für den teuren Energieausweis eine zusätzliche Belastung bedeuten.
Der selbstnutzende Hauseigentümer hat ohnehin ein ureigenes Interesse an einem möglichst geringen Energieverbrauch seines Hauses, und den kann er am energetischen Zustand beim realen Verbrauch und den damit verbundenen Energiekosten ablesen und nicht an theoretischen Kennwerten. Deshalb ist es ihm wichtig, jeden für eine Energieeinsparung und Modernisierung zur Verfügung stehenden Euro dafür auch auszugeben und nicht für einen teuren und aufwendigen Energieausweis.
Der BDSE fordert daher den Gesetzgeber auf, den offenkundigen Interessen der Industrie und der gewerblichen Energieberater ganz entschieden entgegen zu treten.
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Der BDSE ist in großer Sorge, dass aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.06 – 1BvL10/02 – die Eigentümer von Familienheimen mit einer wesentlich höheren Belastung durch Erbschaft- oder Schenkungsteuer rechnen müssen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch beim Grundvermögen der Verkehrswert die Besteuerungsgrundlage bilden soll. Dies wird gerade bei den Eigenheimen, und verstärkt in den Ballungsräumen, zu großen Werterhöhungen führen.
Da nur ein sicher realisierbarer Verkehrswert die Besteuerungsgrundlage bilden kann, darf dieser höchstens 80 % des Marktwertniveaus betragen. Bei den unbebauten Grundstücken hat das Bundesverfassungsgericht ein Bewertungsniveau von 70 % noch als hinnehmbar angesehen. Der BDSE hofft, dass diese Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts bei einer Neufassung des Bewertungsgesetzes Berücksichtigung finden.
Eigenheime sind in der Regel nicht zum Verkauf bestimmt. Vielmehr dienen sie den Familien über Generationen hinweg zur Eigennutzung. Insoweit steht das Eigenheim als Familienheim indirekt unter dem Schutz des Artikels 6 Abs. 1 GG. Deswegen hält der BDSE für Familienheime eine besondere steuerliche Verschonungsregelung schon aus familienpolitischen Gründen für geboten.
Die Verschonungsregelung kann in Form eines besonderen Freibetrages in Höhe des Wertes eines Familienheims gewährt werden. Bei der Bemessung des Freibetrages ist aber auch dem hohen Besteuerungswert der Familienheime in den Ballungsräumen Rechnung zu tragen.
Im Übrigen schließt sich der BDSE denjenigen Überlegungen an, die angesichts der hohen Hürden des Bundesverfassungsgerichts für die Bewertung des Sachvermögens und des damit verbundenen Erklärungs- und Verwaltungsaufwandes die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auslaufen zu lassen.
Vor Beginn der Tagung waren die Teilnehmer vom Oberbürgermeister der Stadt Backnang, Dr. Frank Nopper, im Rathaus empfangen worden. Dieser betonte dabei die enge Verbundenheit der Stadt mit den Eigenheimern und Gartenfreunden.