116. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.

Forderungen an die neue Bundesregierung

Am 16. und 17. Oktober 2009 fand in Moers die 116. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war die Siedlervereinigung Nie­der­rhein e. V. Zentrales Thema der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren die Forderungen an die neue Bundesregierung. Diese betreffen vor allem die Reform des Erbschaftsteuerrechts, eine neue staatliche Wohnungsbauförderung sowie eine deutlich bessere Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.


Reform des Erbschaftsteuerrechts

Nach der Reform der Erbschaftsteuer konzentriert sich diese hauptsächlich auf das Grund- und Kapitalvermögen, nachdem Betriebsvermögen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen weitestgehend verschont werden. Zudem trägt das Grundvermögen durch die deutlich höhere Bewertung die Hauptlast der Reform. Nicht hingenommen werden kann auch die derzeitige Benachteiligung für Nichten, Neffen und Geschwister, die mit dem Erblasser nicht verwandten Erben gleichgestellt sind. Das Erfordernis der Selbst­nut­zung einer Immobilie durch die Kinder im Erbfall stellt einen unzumutbaren Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Angesichts des hohen Ver­wal­tungs­auf­wan­des und des vergleichsweise geringen Steueraufkommens wäre es ohnehin das beste, die Erb­schaft­steuer ganz abzuschaffen, wie dies in vielen anderen europäischen Ländern bereits ge­sche­hen ist.


Neue Wohnungsbauförderung

Der private Wohnungsbau ist in den vergangenen Jahren nach Abschaffung der Eigenheimzulage drastisch eingebrochen und bedarf dringend einer Wiederbelebung durch eine neue staatliche Wohnungsbauförderung. Diese sollte jedoch kein kompliziertes Machwerk sein wie die Riester-Rente (Wohnriester), sondern eine einfach in Anspruch zu nehmende Finanzhilfe für Bauherren darstellen. Realisiert werden könnte das dadurch, dass privaten Bauherren die Mehrwertsteuer, gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, erstattet wird, und zwar sowohl für Kauf und Neubau als auch für al­ters­ge­rech­ten Umbau und energetische Sanierung. Dieses Modell würde nicht nur zur Familienförderung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, sondern würde durch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung auch einen Beitrag zur Reduzierung der CO²-Emissionen leisten.


Energetische Sanierung von Wohngebäuden

Durch den Einbau einer neuen Heizung kann eine Menge Energie eingespart werden, was nicht nur die Heizkosten deutlich reduziert sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Co²-Emissionen leistet. Wenn eine mindestens sieben Jahre alte Heizung erneuert und gegen eine Heizung auf neuestem energieeffizientestem Standard ausgetauscht wird, sollte daher nach Ansicht der Tagungsteilnehmer hierfür künftig ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 20 % der Kosten, maximal 5.000 Euro, gewährt werden. Für den darüber hinaus gehenden Betrag sollen günstige KfW-Darlehen in Anspruch genommen werden können. Der Austausch einer alten Heizung soll ins­be­son­de­re auch als Einzelmaßnahme gefördert werden.

Der Staat erhöht ständig die Anforderungen an die energetischen Standards von Wohngebäuden, wobei diese in zunehmendem Maße auch den Ge­bäu­de­be­stand betreffen. Die dafür vorgesehene Förderung über KfW-Darlehen sieht für entsprechende Maßnahmen jedoch eine Obergrenze von 50.000 Euro vor. Da dieser Betrag im Falle der Durchführung mehrerer Sa­nie­rungs­maß­nah­men wie Austausch der Fenster und Dämmung der Fassade oftmals nicht ausreichend ist, sollte die Förderhöchstgrenze auf 100.000 Euro angehoben werden. Zudem würde damit ein zusätzlicher Anreiz zur Durch­füh­rung von umfangreichen Sanierungen und damit zu einer deutlichen Energieeinsparung gesetzt werden.


Besuch der ehemaligen Zeche „Rheinpreussen Schacht IV“

Bei der Besichtigung dieses Industriedenkmals erfuhren die Gäste viel Interessantes über die Geschichte des Kohlebergbaus, der die Region und das Leben in der Stadt lange Zeit geprägt hat. Die stellvertretende Bür­ger­meis­te­rin der Stadt Moers, Ute-Maria Schmitz, hieß die Tagungsteilnehmer willkommen und ging in Ihrer Rede insbesondere auf die Entwicklung des Wohnungsbaus in Moers ein.


EHVD - Ute-Maria Schmitz und Heinrich Rösl BDSE-Präsident Heinrich Rösl im Gespräch mit der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Moers, Ute-Maria Schmitz