118. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.
Grundsteuer: Einfach und transparent!
Am 22. und 23. Oktober 2010 fand in Bonn die 118. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war der Ring Deutscher Siedler e. V. Zentrale Themen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren die Pläne für eine Reform der Grundsteuer, das Energiekonzept der Bundesregierung sowie der Vorstoß der EU zur Abschaffung der Einheimischenmodelle.
Reform der Grundsteuer
Im Hinblick auf die vielfach geforderte Reform der Grundsteuer fordert der BDSE eine einfache und transparente Regelung. Eindeutig spricht sich der Verband gegen das Modell der „Nord-Bundesländer“ aus, die eine Erhebung der Grundsteuer auf der Basis einer am Verkehrswert orientierten Bemessungsgrundlage vorschlagen. Dies würde insbesondere in Ballungsgebieten aufgrund der hohen Bodenwerte zu einer Verschiebung zu Lasten von Ein- und Zweifamilienhäusern führen. Ein solches Verfahren erfordert zudem die ständige Anpassung an die Veränderungen am Grundstücksmarkt und damit eine permanente Neubewertung aller Grundstücke. Dies stellt einen immensen Verwaltungs- und Kostenaufwand dar.
Demgegenüber gehen die von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vorgelegten „Eckpunkte für eine vereinfachte Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip“ von den jeweiligen Bezugsflächen des Besteuerungsobjekts und deren Nutzung aus. Ein solches Verfahren ist einfach und deshalb für den Grundstückseigentümer überschaubar, und es verursacht sowohl bei der Erstermittlung als auch bei der Fortführung nur geringe Verwaltungskosten.
Energiekonzept der Bundesregierung
Die ursprünglichen Vorgaben des Energiekonzepts zum energetischen Standard von Bestandshäusern sind überarbeitet worden. „Ob die Eigenheimbesitzer aber wirklich aufatmen können, muss sich noch erweisen“, so Präsident Heinrich Rösl angesichts der Verabschiedung des Energiekonzepts der Bundesregierung. Denn gegenüber den selbst nutzenden Wohneigentümern werden weiterhin sehr, sehr hohe Ziele gesteckt. Besonders problematisch sei das Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen zu wollen.
Als Verband für selbst genutztes Wohneigentum warnt der BDSE eindringlich vor gesetzlichem Zwang und empfiehlt stattdessen zielgruppengerechte Förderung. „Fördern statt fordern“, muss die Devise sein, die sich auch für den Staat rechnet: Ein Euro Fördermittel generiert bis zu 12,50 € Eigenleistung. Was auf Grundlage des Energiekonzeptes in Gesetze und Verordnungen umgegossen werde, etwa in die Energieeinspar-Verordnung 2012, werde der Verband daher mit Argusaugen verfolgen. Wirtschaftlichkeit für die investierenden Hauseigentümer und umfassende Wohnqualität müssen in jedem Fall oberste Priorität haben.
Erhalt der Einheimischenmodelle
Durch die so genannten „Einheimischenmodelle“ soll der Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung gedeckt bzw. dessen Realisierung unterstützt werden, weil oft Ortsansässige auf dem Grundstücksmarkt ihrer Heimatgemeinde kaum eine Möglichkeit haben, zu für sie vertretbaren Konditionen Grundstücke zu erwerben. Das ist ein wesentliches Element der Wohnungspolitik und ein Beitrag zur Vermögensbildung für wichtige Teile der Bevölkerung. Diese städtebauliche Zielsetzung wird seit vielen Jahren in zahlreichen Städten und Gemeinden mit großem Erfolg umgesetzt.
Durch eine Initiative der EU-Kommission sind die Einheimischenmodelle nun in Gefahr geraten, weil diese angeblich gegen Grundfreiheiten des EU-Vertragswerkes wie Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Der BDSE ist jedoch der Meinung, dass durch die praktizierten Einheimischenmodelle die Grundfreiheiten des EU-Vertragswerkes nicht betroffen sind. Die Staatsangehörigkeit spielt bei den Vergabekriterien überhaupt keine Rolle und es ist nicht ersichtlich, wodurch die genannten Freiheiten verletzt sein könnten.
Der Verband fordert daher die Politik eindringlich auf, alles zu unternehmen, um die Einwände der Europäischen Kommission gegen diese bewährten und erfolgreichen Instrumente der Wohnungspolitik und der Vermögensbildung abzuwehren und sie auch für die Zukunft zu erhalten.