123. Mitgliederversammlung des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V.

Wohneigentum fördern – Zusätzliche Belastungen vermeiden

Am 24. und 25. Mai 2013 fand in München die 123. Mitgliederversammlung des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V. statt. Gastgebender Mit­glieds­ver­band war der Ei­gen­hei­mer­ver­band Bayern e. V.   Zentrale Themen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren die Förderung des Wohnungsbaus sowie die energetische Sanierung von Wohngebäuden.


Wiedereinführung der Eigenheimzulage

Um die angespannten Wohnungsmärkte zu entlasten, müssen dringend mehr neue Wohnungen gebaut werden. Im Zusammenhang mit der Schaffung neuen Wohnraums ist laut Bundesbauminister Dr. Ramsauer unter anderem die Wiedereinführung einer gezielten Eigenheimzulage, etwa für Familien mit Kindern, denkbar. Auch wenn die Gegner der Zulage immer wieder den Nut­zen der Förderung für das Gemeinwesen bestreiten, handelt es sich dabei gesamtwirtschaftlich betrachtet keineswegs um ein Verlustgeschäft. Was an Förderungen ausbezahlt wird, ist für den Staat nicht verloren: Die zu­sätz­li­chen Steuereinnahmen infolge von Baumaßnahmen kommen dem Haushalt zugute, die Mietmärkte entspannen sich und der Immobilienbesitz ist eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge.

Der Eigenheimerverband Deutschland e.V. würde eine Wiedereinführung der Zulage daher als wichtigen Impuls begrüßen. „Auf die Ausgestaltung kommt es an: Wenn nur diejenigen in den Genuss der Förderung kommen, die es nicht unbedingt nötig haben, dann verpufft  die Subvention. Es sollten daher vor allem die sogenannten Schwellenhaushalte davon profitieren, die sich sonst keine Eigentumsbildung leisten könnten“, ar­gu­men­tiert Ver­bands­prä­si­dent Heinrich Rösl. Eine klare Zweckbindung, etwa die Unterstützung von Familien, hält er deshalb für sinnvoll. Die Behauptung, von der staatlichen Unterstützung würde in erster Linie die Bauwirtschaft profitieren, weil die ihre Preise entsprechend anpassen würde, lässt sich anhand der bisherigen Erfahrungen nicht belegen.


Energieeinsparverordnung

Die von der Bundesregierung geplante Änderung der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung verursacht nach Einschätzung des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V. nur zusätzlichen Bürokratieaufwand. So soll versucht werden, dem Energieausweis eine größere Bedeutung zuzuweisen, da er bisher weder bei der Vermietung von Wohnungen noch beim Verkauf von Häusern kaum Akzeptanz findet. Einen Mieter interessiert die Gesamthöhe der zu zahlenden Miete; dabei ist es ihm relativ egal, ob er diese für eine erhöhte Nettomiete und geringe Heizkosten aufgrund energetischer Sanierung oder höhere Heizkosten und geringere Nettomiete wegen fehlender energetischer Sa­nie­rung zahlt. Den Käufer eines älteren Bestandsgebäudes interessiert der aktuelle Energiekennwert ebenfalls nicht, da er in der Regel ohnehin Sa­nie­rungs­maß­nah­men plant und damit gleichzeitig den energetischen Zustand verbessern will. Durch die verpflichtende Vorlage von Energieausweisen und die weitere Veröffentlichung durch Aushang wird keinerlei Energie gespart!

Ferner sollen die Energiekennwerte zukünftig verpflichtend in Im­mo­bi­lien­an­zei­gen veröffentlicht werden. Diese Regelungen verursachen zusätzlichen Bürokratieaufwand und erhöhte Kosten bei der Insertion von Immobilien. Daher werden diese Regelungen grundsätzlich abgelehnt. Ferner wird durch diese Regelungen dem unseriösen Abmahnwesen Tür und Tor geöffnet. Dies wird insbesondere private Vermieter und Verkäufer betreffen, die Ihre Immobilie selbst anbieten und die detaillierten Regelungen und insbesondere die Umrechnung der Energiekennwerte nicht kennen oder verstehen. Es sollte jedem privaten Eigentümer möglich sein, seine Immobilie selbst zu inserieren und hierbei nicht auf Dritte, deren Hinzuziehung unnötige Kosten verursacht, angewiesen zu sein. Durch die verpflichtende Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen wird keinerlei Energie gespart!


Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Im Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist u.a. der Vorschlag für die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Ge­bäu­de­be­stand enthalten. Angedacht ist, bei einem konkreten Anlass, z.B. der Er­neu­e­rung der Heizungsanlage, die Eigentümer zu verpflichten, zwingend das Gebäude zur Nutzung von erneuerbaren Energien nachzurüsten. Der Ei­gen­hei­mer­ver­band Deutschland e. V. hält diese Koppelung für falsch. Sie wird das Gegenteil bewirken, da durch einen solchen Zwang die Investitionskosten erheblich steigen und dann der Heizungstausch für den Eigentümer nicht mehr finanzierbar ist. Allein durch einen großflächigen Austausch alter Heizungen gegen neue, moderne Anlagen kann schon erheblich Energie gespart werden. Dies sollte z. B. durch eine Abwrackprämie für alte Hei­zun­gen gefördert und nicht durch zusätzliche Auflagen und Zwänge verhindert werden.

Ebenso enthält der Erfahrungsbericht den Vorschlag, eine zusätzliche Abgabe auf fossile Brennstoffe (Heizöl und Erdgas), über die erneuerbare Energien gefördert werden sollen, zu erheben. Dieser Weg wird beim Strom gegangen und hat zu erheblichen Preissteigerungen geführt. Dieser Fehler darf beim Wärmemarkt nicht wiederholt werden. Eine wie auch immer gestaltete Abgabe würde Mieter und selbstnutzende Eigentümer glei­cher­ma­ßen belasten und die Wohnkosten weiter in die Höhe treiben.


EHVD - Vertreter der Mitgliedsverbände Die Vertreter der Mitgliedsverbände vor dem Besuch der BMW-Welt in München