125. Mitgliederversammlung des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V.

Energiewende ja, aber nicht nur zu Lasten der Eigenheimer

Am 16. und 17. Mai 2014 fand in Krefeld die 125. Mitgliederversammlung des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V. (EHVD) statt. Gastgebende Mitgliedsverbände waren der Ring Deutscher Siedler e. V. sowie der Siedlerbund Nordrhein-Westfalen e. V. Zentrale Themen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren die Umsetzung der Energiewende sowie die energetische Sanierung von Wohngebäuden und der altersgerechte Umbau von Wohnungen.


EHVD - Mitgliederversammlung

 

Umsetzung der Energiewende

Der Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht nach wie vor eine umfassende Entlastung der Industrie von der EEG-Umlage vor. Diese Befreiung hat für die privaten Verbraucher eine erhebliche Kos­ten­be­las­tung zur Folge. Da es sich bei der Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage um eine gesamtpolitische Aufgabe handelt schlägt der EHVD vor, die Kosten nicht alleine den Stromkunden aufzuerlegen, sondern aus Steu­er­gel­dern zu finanzieren.

Bei der Umsetzung der Energiewende kommt der Windkraft eine enorme Bedeutung zu. Die zunehmende Errichtung von Windkraftanlagen hat aber auch manchenorts Konflikte mit der vorhandenen Wohnbebauung zur Folge. Die Regierungsparteien haben sich daher im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch einzuführen, die länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Wind­ener­gie­an­la­gen und Wohnbebauung ermöglicht. Der EHVD sieht keine Ver­an­las­sung, an den bestehenden Regelungen etwas zu ändern. Wenn in Deutsch­land die Energiewende gelingen soll, muss bei den zentralen Fragen der Energieversorgung der Bund das Heft des Handelns in der Hand behalten. Andernfalls, wenn jedes Bundesland das festlegt, was es will, wird es zu keiner vernünftigen Lösung für ganz Deutschland kommen.

Ganz entschieden spricht sich der EHVD gegen den verpflichtenden Einbau so genannter „Smart Meter“ aus. Diese intelligenten Stromzähler übermitteln dem Energieversorger Daten über den jeweiligen Stromverbrauch des Kunden und sollen es dem Versorger sogar ermöglichen, den Stromverbrauch zu regulieren. Ganz abgesehen von den damit verbundenen da­ten­schutz­recht­li­chen Problemen, verursacht eine solche Maßnahme nur unnötige Kosten, die sich auch nicht durch vermeintliche Stromeinsparungen kom­pen­sie­ren lassen.

 

Energetische Sanierung von Wohngebäuden

Die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestandes ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Private Eigentümer, seien es Selbstnutzer oder Vermieter, ließen sich für die Gebäudemodernisierung motivieren, wenn sich ihre Investitionen auch durch Zuschüsse und steuerliche Anreize schneller rechneten als bisher.

In der vergangenen Legislaturperiode waren es vor allem die Finanzpolitiker, aber auch die unterschiedlichen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat, die eine wirksame Steuerförderung blockierten. Die neue Legislaturperiode bietet die Chance für einen neuen Anlauf.

Ganz entschieden spricht sich der EHVD gegen einen Zwang zur ener­ge­ti­schen Sanierung aus.

 

Altersgerechter Umbau von Wohnungen

Angesichts des demographischen Wandels wird der Bedarf an altersgerecht angepassten Wohnungen in den nächsten Jahren drastisch steigen. Gleich­wohl leben heute deutlich unter 10 Prozent der Senioren in barrierefreien Wohnungen. Um einen Kollaps unserer Gesellschaft zu verhindern, ist eine staatliche Förderung des altersgerechten Umbaus daher dringend geboten. Sie hilft nicht nur, Pflegekosten zu sparen und die öffentlichen Kassen zu entlasten, sondern erhöht vor allem die Lebensqualität unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Alleine durch KfW-Darlehen sind die Belastungen, die durch einen al­ters­ge­rech­ten Umbau entstehen, von den Betroffenen nicht zu schultern. Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass viele ältere Menschen sich nicht mehr mit Schulden belasten wollen oder von den Banken gar keine Kredite mehr bekommen.

Obwohl im Koalitionsvertrag eine verstärkte staatliche Förderung des Altersgerechten Umbaus in Aussicht gestellt wird, sind im Bundeshaushalt 2014 und den Eckwerten für Bundeshaushalt 2015 wiederum keine Mittel für die Förderung des Altersgerechten Umbaus vorgesehen. Der EHVD fordert daher von der Bundesregierung, den Worten endlich Taten folgen zu lassen.


Altersgerechter Umbau von Wohnungen